Moderne Kassensoftware ist aus dem heutigen Handel nicht mehr wegzudenken. Sie gewährleistet die Zahlung mittels unterschiedlicher Zahlungsmethoden, eine effiziente Lagerhaltung und behält stets den Überblick über das Wechselgeld. Doch laut der neuen Kassensicherungsverordnung müssen die Kassensysteme von heute noch ganz anderen Herausforderungen gewachsen sein. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Kassensysteme fit für die neue Verordnung zu machen.
Die neue Verordnung besagt vor allem, dass alle elektronischen Aufzeichnungsgeräte über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Laut BMF-Schreiben muss diese bis zum 30. September 2010 umgesetzt worden sein. Darüber hinaus verlangt die neue Verordnung von den Betroffenen, dass eine neue Funktion über die Kassensoftware bereitgestellt wird, die die Daten in einem einheitlichen Format ausgibt.
Um zu gewährleisten, dass Sie auch in Zukunft gesetzeskonform arbeiten, haben wir Schnittstellen zu den TSEs von SWISSBIT und EPSON geschaffen. Darunter fällt auch die vom Gesetzgeber geforderte Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassen (kurz DSFinV). Selbstverständlich wird die Belegausgabepflicht über vordefinierte Kassenbelege nach den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten. Damit Ihr Kassensystem sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpasst, bieten wir Ihnen darüber hinaus:
Die Kassensoftware-Lösungen, welche Ihnen deflex IT bietet, schaffen eine perfekte Symbiose zwischen der Kassensoftware sowie dem Kassenterminal und der Warenwirtschaft. Neben einer einfachen Bedienung sind es vor allem Funktionen wie die automatisierte Nachbestellung verkaufter Artikel sowie detaillierte Statistiken für das optimale Verkaufssortiment und ein professionelles Warenmanagement, die Ihren Mitarbeitern am Point of Sale zugutekommen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die gesetzeskonforme Einführung von intelligenter Kassensoftware zur Verfügung. Sie erreichen uns sowohl telefonisch wie auch per E-Mail.